Bundesrat will weniger Personen zum Zivildienst zulassen

(Bildquelle: infoticker)

Die Zulassungen zum Zivildienst, die von 4'670 im Jahr 2011 auf 6'169 im Jahr 2016 gestiegen sind, sollen substanziell gesenkt werden. Damit soll ein Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung der personellen Alimentierung der Armee geleistet werden. Verschiedene Massnahmen sollen insbesondere zum...

Der Zivildienst ist einer der Faktoren, die den Armeebestand beeinflussen. Der Bundesrat erachtet es daher als erforderlich und vertretbar, auch bei diesem Mittel Massnahmen zu treffen. Eine Revision des Zivildienstgesetzes soll zu einer substanziellen Reduktion der Anzahl Zulassungen führen, die von Jahr zu Jahr steigt.

Die vorgesehenen Massnahmen zielen namentlich auf die Verringerung der Anzahl Armeeangehöriger, die nach bestandener RS ein Gesuch um Zulassung einreichen. 2016 betraf dies knapp 40 Prozent der 6'169 Zulassungen. Um die personelle Alimentierung der Armee nachhaltig sicherzustellen, hat das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bereits Massnahmen eingeleitet. In der Regel dauert es jedoch mehrere Jahre, bis sich Massnahmen der Armee bei der Personalbewirtschaftung auswirken.

Mindestanzahl Diensttage und einjährige Wartefrist

Mit einer Mindestanzahl von 150 zu leistenden Diensttagen im Zivildienst und mit einer Wartefrist von 12 Monaten für Angehörige der Armee, die nach bestandener RS ein Gesuch um Zulassung stellen, soll die Reduktion der Anzahl Zulassungen erreicht werden. Weitere Massnahmen sollen den Wechsel von Unteroffizieren und Offizieren in den Zivildienst unattraktiv machen, den Einsatz von Medizinern auf Pflichtenheften für Mediziner verbieten und bei 0 Restdiensttagen im Militär eine Zulassung zum Zivildienst ausschliessen.

Gesuchsteller aus der RS müssen innerhalb von 12 Monaten mit dem langen Zivildiensteinsatz beginnen. Eine jährliche Einsatzpflicht bereits ab dem Kalenderjahr nach Zulassung gehört ebenfalls zu den Eckwerten der zu erarbeitenden Vernehmlassungsvorlage.

Der Bundesrat hat das WBF zudem beauftragt, den Einsatz von Zivildienstpflichtigen bei Kultur- und Sportanlässen sowie zur Unterstützung von Angehörigen betreuungsbedürftiger Personen zu prüfen.

Revidierte Zivildienstverordnung verabschiedet

Parallel dazu hat der Bundesrat Änderungen der Zivildienstverordnung sowie der Verordnung über das Informationssystem des Zivildienstes verabschiedet. Verschiedene Regeln für Zivildienstleistende und Einsatzbetriebe haben sich im Vollzugsalltag als anpassungsbedürftig erwiesen. Die Änderungen der Verordnungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

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