Bundesrat stärkt höhere Berufsbildung

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Der Bundesrat hat am 22. Februar 2017 den Entwurf zur Umsetzung der finanziellen Unterstützung von Absolvierenden vorbereitender Kurse für eidgenössische Prüfungen in die Vernehmlassung geschickt. Im Dezember 2016 hatte das Parlament das Berufsbildungsgesetz angepasst. Die damit gelegte Grundlage...

Im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF wurde ein Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung erarbeitet. Dazu gehört eine stärkere finanzielle Unterstützung des Bundes von Absolvierenden von vorbereitenden Kursen für eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen.

Die finanzielle Belastung von Studierenden in der höheren Berufsbildung und an Hochschulen soll so angeglichen, die Attraktivität der eidgenössischen Prüfungen erhöht und ein Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs (Fachkräfteinitiative) geleistet werden.

Höhere Beiträge

Mit dem neuen, subjektorientierten Finanzierungssystem werden die bisher vom Bund an die Kantone geleisteten Beiträge aufgestockt. Sie werden direkt an Personen ausbezahlt, die einen vorbereitenden Kurs für eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung besucht haben und im Anschluss daran eine eidgenössische Prüfung absolvieren.

Die Einführung der neuen Finanzierung bedingte eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes, die im Dezember 2016 vom Parlament gutgeheissen wurde. Das Parlament hat das vom Bundesrat unterbreitete Grundmodell (nachträgliche Ausrichtung der Bundesbeiträge) noch um die Möglichkeit ergänzt, wonach der Bund auf Antrag hin auch vor Absolvierung der Prüfung Teilbeiträge an Kursteilnehmende ausrichten kann.

Die Vollzugsmodalitäten werden in der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) festgeschrieben. Die erforderliche Änderung der BBV liegt nun als Vernehmlassungsentwurf vor.