Bundesrat passt Schwerverkehrsabgabeverordnung an

(Bildquelle: infoticker)

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Tarife für Fahrzeuge, die der leistungsabhängigenSchwerverkehrsabgabe (LSVA) unterliegen, angepasst. Die neuen Tarife treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Damit werden Beschlüsse zur Förderung der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs...

Seit dem 1. Januar 2001 muss jedes Fahrzeug für den Gütertransport mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, welches auf den Schweizer Strassen verkehrt, die LSVA entrichten. Sie basiert auf dem Verursacherprinzip und wird an der Anzahl gefahrener Kilometer, dem zulässigen Gesamtgewicht und den Emissionen umweltschädigender Substanzen gemäss EURO-Normen des Fahrzeugs bemessen. Zurzeit gibt es drei Abgabekategorien bei der LSVA.

Die EURO III-Fahrzeuge sind seit 2009 der mittleren, EURO IV- und V-Fahrzeuge seit 2005 bzw. 2006 der günstigsten Abgabekategorie zugeteilt. Neu werden die EURO III-Fahrzeuge in die teuerste Abgabekategorie und die EURO IV- und EURO V-Fahrzeuge in die mittlere Abgabekategorie eingereiht.

Zudem hat der Bundesrat den Rabatt von 10 Prozent für EURO VI-Fahrzeuge aufgehoben, der am 1. Juli 2012 als Anreiz zur Anschaffung solcher emissionsarmer Fahrzeuge eingeführt wurde. Vor dem Hintergrund, dass seit dem 1. Januar 2014 die EURO VI-Norm für die erstmalige Inverkehrsetzung von schweren Neufahrzeugen obligatorisch ist, hat der Rabatt nur noch eine beschränkte Anreizwirkung.

Gültige Tarife ab 1. Januar 2017: (Abgabekategorie Emissions- / Euroklasse Ansatz in Rp./tkm)

  • 1 EURO 0 / 1 / 2 / 3 3,10
  • EURO 2 / 3 mit Partikelfilter 2,79
  • 2 EURO 4 / 5 2,69
  • 3 EURO 6 2,28

Mit diesen Massnahmen kostet ein Lastwagen- oder Sattelschleppertransport von Grenze zu Grenze im gewichteten Durchschnitt rund 298 Franken LSVA - gegenüber 271 Franken heute. Damit kann die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene weiter gefördert werden. Der Gemischte Ausschuss zum Landverkehrsabkommen Schweiz - EU hat diesen Entscheid am 10. Juni 2016 gutgeheissen.

Die Anpassungen treten auf den 1. Januar 2017 in Kraft.