Bosnien-Herzegowina legt Rekurs ein

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Bosnien-Herzegowina hat den Entscheid des "Court of Handball" der EHF bezüglich der Wertung des WM-Qualifikations-Spiels vom 13. Januar 2018 beim Rekursgericht der EHF angefochten.

Der europäische Verband bestätigte am Mittwoch den fristgerechten Eingang der erforderlichen Unterlagen und das Rekursgericht eröffnete das entsprechende Verfahren.

Der Court of Handball hat vergangene Woche in erster Instanz den Schweizer Protest gutgeheissen und entschieden, die Partie vom 13. Januar in Tuzla mit 10:0-Forfait zugunsten der Schweiz zu werten, weil Bosnien-Herzegowina einen Spieler einsetzte, der nicht auf dem Match-Report aufgeführt war.

Das Spiel hatte ursprünglich mit 21:15 für Bosnien-Herzegowina geendet. Mit dem Forfait-Entscheid wäre die Schweiz statt Bosnien-Herzegowina für die WM-Playoffs im kommenden Juni qualifiziert.

Definitives Urteil im März

Der Verband Bosnien-Herzegowinas hat den Entscheid beim Rekursgericht der EHF angefochten. Ein endgültiges Urteil ist aufgrund der Fristen erst im März zu erwarten. Über das laufende Verfahren werden durch den Schweizerischen Handball-Verband (SHV) weiterhin keine Auskünfte erteilt.

Artikelfoto: Handball Schweiz