Bedenklich viele E-Bike-Lenkende sind "oben ohne" unterwegs

Seit fünf Jahren besteht bei E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h eine Helmtragpflicht. Jedem sechsten Fahrer scheint das egal zu sein: Die bfu-Erhebung 2017 der Helmtragquoten zeigt, dass 17 Prozent auf einem schnellen E-Bike ohne Helm unter­wegs sind. Unerfreulich ist auch, dass bei Velos ohne elektrischen Antrieb diese Quote unter 50 Prozent stagniert. Dafür zeigen weitere bfu-Erhebungen, dass die Gurtentragquote der PW-Insassen und die Lichteinschaltquote am Tag auf erfreulich hohem Niveau bleiben.

Die Helmtragquote der Velofahrerinnen und -fahrer im Strassenverkehr stagniert weiterhin, wie die neuste Erhebung der bfu zeigt. Nur gerade 46 Prozent sind mit einem Helm unterwegs. Obschon in der Schweiz jährlich 30'000 Velounfälle passieren und ein Helm das Risiko einer Kopfverletzung halbiert, fährt jede zweite Person "oben ohne". Immerhin ist die Quote bei den Jüngsten konstant deutlich höher: 77 Prozent aller Kinder und Jugendlichen bis 14 Jahre tragen einen Velohelm.

Die Erhebung bringt auch Erstaunliches zu Tage: Jede sechste Person, die auf einem schnellen E-Bike mit einer Tretunterstützung über 25 km/h unterwegs ist, trägt keinen Helm. Und dies, obschon für das Fahren solcher E-Bikes seit 2012 eine Helmtragpflicht gilt. Auf E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h tragen aktuell zwei Drittel der Fahrer einen Helm. Die bfu empfiehlt, sowohl auf dem Velo wie auf dem E-Bike immer einen Helm zu tragen.

Hohe Quoten beim Gurtentragen und Fahren mit Licht am Tag

Die Gurtentragquote beim Autofahren bleibt mit 95 % erfreulicherweise auf einem stabilen hohen Niveau. Die früher beobachteten deutlichen Unterschiede zwischen den Sprachregionen haben sich in den letzten Jahren reduziert.

Seit 2014 müssen Autos in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren. Die Erhebung 2017 der bfu zeigt, dass das Gesetz sehr gut eingehalten wird. Im vergangenen Jahr fuhren 97 Prozent aller Schweizer Motor­fahrzeuge am Tag mit Licht. Es ist nicht zu erwarten, dass sich dies in der Schweiz in Zukunft noch gross verändern wird. Die gesetzliche Pflicht - ein Verstoss kann von der Polizei mit 40 Franken bestraft werden - und die Tatsache, dass seit 2011 alle in Europa neu in Verkehr gesetzten Fahrzeuge mit Tagfahrlichtern ausgerüstet werden müssen, machen einen Rückgang der Einschaltquote unwahrscheinlich.

Auf www.medien.bfu.ch finden Sie die drei bfu-Erhebungen "Helmtragquoten der Radfahrenden im Strassenverkehr", "Gurtentragquoten" und "Lichteinschaltquoten am Tag".

Ratgeber: Wie Sie einen Velohelm kaufen, richtig anziehen und pflegen sehen Sie hier:

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