Arbeitsschutzmassnahmen: Was müssen Unternehmen beachten?

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Die Arbeitswelt ist sehr vielseitig und es gibt tausende von unterschiedlichen Jobs. Die Risiken, die mit den einzelnen Berufen verbunden sind, sind sehr breit gefächert und manchmal treten auch in einem einzigen Betrieb sehr unterschiedliche Risikogruppen auf.

Egal ob jemand in einem Büro sitzt oder in einem Reaktor arbeitet, besteht an jedem Arbeitsplatz ein gewisses Gesundheitsrisiko, das vom Arbeitgeber erkannt und analysiert werden muss, um für jede einzelne Stelle die geeigneten Arbeitsschutzmassnahmen zu definieren und einzusetzen.

Die Arbeitnehmer müssen sowohl vor Gesundheitsschäden bewahrt werden als auch vor Unfällen geschützt sein. Daher gibt es zahllose Vorschriften, die in den jeweiligen Fällen Anwendung finden.

Die Aufgaben des Arbeitgebers

Während in Büros nur wenige Menschen sich ernsthaft verletzen, kommt es bei Arbeitsplätzen in grösserer Höhe oder beim Arbeiten mit Maschinen häufig zu Unfällen. Gerüstbauer und Dachdecker leben jeden Tag mit den Absturzrisiko.

Baggerfahrer oder Kanalarbeiter gehen mit schweren Maschinen um. Busfahrer haben das Risiko eines Verkehrsunfalls und Arbeiter in Fabriken oder Ateliers haben das Risiko, sich zu schneiden oder zu verbrennen. Die Liste der Gefahren an den einzelnen Arbeitsplätzen ist unendlich.

Menschen, die in einem Büro arbeiten, gehen aber auch Gesundheitsrisiken ein, schon allein dadurch, dass sie falsch sitzen und sich zu wenig bewegen. All diese Risiken muss der Arbeitgeber kennen und es ist seine Pflicht, alles zu tun, um die Arbeitsplätze so sicher wie möglich zu gestalten.

Als Arbeitgeber muss man also entweder selbst diese Massnahmen zur Vermeidung von Unfällen und zur Sicherung der Arbeitsplätze ergreifen oder jemanden beschäftigen, der sich um die Arbeitssicherheit kümmert.

Verbindliche Vorschriften im Arbeitsschutz

Zum Schutz des Personals am Arbeitsplatz gibt es das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung, welche die massgeblichen Anhaltspunkte für den Arbeitgeber beinhalten. Auch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherer können hilfreiche Artikel enthalten.

Zudem gibt es weitere speziellere Gesetze für bestimmte Berufsgruppen, wie unter anderem auch die Bildschirmarbeitsplatzverordnung, die beschreibt, wie ein gesunder Büroarbeitsplatz auszusehen hat. Gewerbeaufsichtsämter und Ämter für Arbeitsschutz haben die Aufgabe, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überprüfen.

Massnahmen am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber ist also dafür verantwortlich, alle Massnahmen zu treffen, um die Arbeitsplätze der von ihm beschäftigten Menschen sicher zu machen. Der erste Schritt dazu ist es, die Gefahren zu erkennen. Nur wer weiss, welches Risiko besteht, kann geeignete Schutzmassnahmen ergreifen.

In grösseren Firmen wird dies oft vom Betriebsrat unterstützt. In kleineren Firmen ist es oft einer der Mitarbeiter, der auch in Zusammenarbeit mit den Betroffenen selbst diese Massnahmen definiert und die nötige Schutzkleidung, Helme, Handschuhe, Messgeräte, Spanngurte und so weiter bestellt.

Nicht nur Sicherungsmechanismen, sondern auch geeignete Arbeitskleidung und -ausrüstung wie sie zum Beispiel bei Engelbert Strauss zu finden ist, gehört zu einem sicheren Arbeitsplatz. Der Verantwortliche für den Arbeitsschutz in einer Firma hat die Pflicht, den Mitarbeitern Helm und Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen, er muss aber auch die Einhaltung der getroffenen Massnahmen überprüfen und diejenigen Mitarbeiter zu ermahnen, die zum Beispiel den Helm nicht regelmässig tragen.

Im Gegenzug kann jeder Mitarbeiter sich weigern, seine Arbeit zu erledigen, wenn zum Beispiel eine notwendige Absicherung nicht vorhanden ist.