Anpassung der FlaM-Kontrollen reicht nicht aus

(Bildquelle: infoticker)

Der Bundesrat hat heute die Erhöhung der FlaM-Kontrollen in der Entsendeverordnung in Auftrag gegeben und den Bericht zur Optimierung des Vollzugs zur Kenntnis genommen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, erachtet dies als richtigen und überfälligen Schritt. Er reicht...

Mit der Erhöhung der in der Entsendeverordnung festgeschriebenen Anzahl Kontrollen von 27'000 auf 35'000 soll eine ausreichende Kontrolldichte sichergestellt werden. Travail.Suisse begrüsst diese Erhöhung, bekräftigt aber, dass es sich lediglich um eine Annäherung an die Realität handelt:

"In den letzten Jahren wurden bereits deutlich über 35'000 Kontrollen pro Jahr durchgeführt", sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. "Durch diese Anpassung der Verordnung wird also in der Realität keine einzige zusätzlich Kontrolle stattfinden", so Fischer weiter.

Vollzugsoptimierung bleibt auf halbem Weg stehen

Weiter hat der Bundesrat einen Bericht mit Massnahmen zur Vollzugsoptimierung der FlaM zur Kenntnis genommen. Die beschlossenen 9 Massnahmen werden allesamt von Travail.Suisse unterstützt. Dabei handelt es sich aber vielfach um Selbstverständlichkeiten wie risikobasierte Kontrollstrategien, Mindestqualitätsanforderungen für Kontrollen oder eine kantonsübergreifend einheitliche Sanktionspraxis bei Verstössen.

Gleichzeitig wurden wichtige Punkte im Aktionsplan nicht adressiert oder nicht zu Ende geführt. So fehlt einerseits die Problematik der grossen Unterschiede der Missbrauchsschwellen in Bereichen ohne GAV-Mindestlöhne. Es fehlt an einem einheitlichen Lohnrechner und die Missbrauchsschwellen werden sehr unterschiedlich festgelegt. Damit werden teilweise auch sehr tiefe Löhne nicht als Missbrauch eingeschätzt und es besteht keine Handlungsmöglichkeit durch das FlaM-Instrumentarium.

Andererseits konnten die Arbeiten für eine GAV-Bescheinigung im öffentlichen Beschaffungswesen nicht fertiggestellt werden. Aus Sicht von Travail.Suisse hat die öffentliche Hand zwingend eine Vorbildfunktion einzunehmen und bei der Beschaffung nur mit Anbietern zusammenzuarbeiten, welche die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen über eine GAV-Bescheinigung dokumentieren können.

Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen muss verbessert werden

Neben Optimierungen im Vollzug braucht es aber auch spürbare Verbesserungen der flankierenden Massnahmen zum wirksameren Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen. Eine Vereinfachung der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV, eine Erweiterung der Bestimmungen für die erleichterte AVE und eine Analyse der bestehenden Instrumente gegen die Scheinselbständigkeit sind zwingend und dringend notwendig. Gerade für die grosse politische Herausforderung der Umsetzung von Art. 121 a der BV sind effektive flankierende Massnahmen und ein funktionierender Lohnschutz in der Schweiz unabdingbar.

"Der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen muss sichergestellt, die Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt verbessert, die Arbeitsmarktpartizipation der Frauen erhöht und der Verbleib von älteren Arbeitnehmenden im Arbeitsmarkt gesichert werden. Nur so wird es gelingen die Bevölkerung nachhaltig vom bilateralen Weg mit der europäischen Union zu überzeugen", so Fischer.