Fribourg

Charmey/Fribourg FR - Einsatz von Drohnen während Bundesratsausflug verboten

(Bildquelle: Andreas Kuhn (CC BY 2.0))

Der Einsatz von Flugmodellen (Drohnen und gleichgestellte Fluggeräte) wird während des jährlichen Ausflugs des Bundesrats, der am nächsten Donnerstag und Freitag stattfindet, in der Region Charmey und in Freiburg vorübergehend verboten sein. Der Staatsrat hat diesbezüglich einen Beschluss veröffentlicht.

Im Rahmen des jährlichen Ausflugs des Bundesrats, der am 5. und 6. Juli 2018 im Kanton Freiburg stattfindet, informiert die Kantonspolizei, dass auf Entscheid des Staatsrates der Einsatz von Flugmodellen (Drohnen und gleichgestellte Fluggeräte) von 0 bis 30 kg in weniger als 100 m Entfernung der beiden vorgesehenen Treffen mit der Bevölkerung, gemäss nachstehenden Plänen und definierten Zeitfenstern, verboten sein wird.

Angesichts des erwarteten Andrangs, soll mit dieser Massnahme die Sicherheit garantiert und insbesondere das Risiko eines Absturzes solcher Geräte vermieden werden.

Dieses Verbot gilt an zwei Daten:

Am Donnerstag 5. Juli 2018, von 10 bis 15 Uhr, anlässlich des Treffens mit der Bevölkerung in der Region Charmey:

(Bildquelle: Kantonspolizei Fribourg)

Am Freitag 6. Juli 2018, von 11 bis 14 Uhr, anlässlich des Aperitifs mit der Bevölkerung in der Stadt Freiburg:

(Bildquelle: Kantonspolizei Fribourg)

Jeder Verstoss gegen diese Verbote gilt als Straftat und wird an die zuständige Behörde zur Anzeige gebracht. Die abgefangenen Flugmodelle werden sichergestellt. An dieser Stelle sei erwähnt, dass abgesehen von diesen Verboten, der Einsatz solcher Geräte untersagt ist:

  • in der Nähe einer Ansammlung von mehr als 24 Personen ;
  • weniger als 5 km von einem Militär- oder Zivilflugplatz entfernt ;
  • wenn der Pilot keinen direkten Sichtkontakt zum Gerät hat.

Weitere Informationen über den Einsatz von Drohnen oder gleichgestellten Geräten finden sich unter: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle.html Wir ersuchen die Bevölkerung sich an diese vorübergehenden Einschränkungen für das Überfliegen der entsprechenden Perimeter zu halten.