5G-Einführung in der Schweiz schreitet voran

Der mobilen Kommunikation werden neue Frequenzbänder zugeteilt, um die Einführung der 5G-Technologie in der Schweiz zu ermöglichen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. November 2017 beschlossen, an der er die Änderungen des Nationalen Frequenzzuweisungsplanes (NaFZ) angenommen hat.

Um dem steigenden Frequenzbedarf im Bereich der mobilen Kommunikationstechnologien gerecht zu werden, setzt der Bundesrat einen Entscheid der Weltfunkkonferenz 2015 um: Der ursprünglich dem Rundfunk vorbehaltene Frequenzbereich 694-790 MHz wird umgenutzt und ist neu für breitbandige Mobilfunkanwendungen vorgesehen. Zudem werden strategische Weichen gestellt, um künftig auch in zusätzlichen Frequenzbändern eine Mobilfunknutzung zu ermöglichen.

Mit diesen Massnahmen schafft der Bundesrat die Voraussetzungen für den Ausbau bestehender Mobilfunkinfrastrukturen und ebnet den Weg zur Einführung der neuen 5G-Technologie in der Schweiz. Diese neue Mobilfunktechnologie wird ein zentrales Element der Telekommunikationsinfrastruktur der digitalen Gesellschaft von morgen bilden. Sie erlaubt unter anderem eine viel höhere Geschwindigkeit bei der Übertragung der Daten und viel kürzere Antwortzeiten als bei der 4G-Technologie.

Die neuen Frequenzen sollen im kommenden Jahr von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vergeben werden.

Gefahren von Lawinen und Hangrutschen im Alpenraum

Im Rahmen der Revision des NaFZ hat der Bundesrat auch Massnahmen getroffen, um den steigenden Bedarf der schweizerischen Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) nach mobiler Breitbandkommunikation sicherzustellen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit öffentlichen Mobilfunkbetreibern.

Im Alpenraum nehmen aufgrund der Klimaerwärmung die Gefahren von Lawinen und Hangrutschen zu. Deshalb werden im NaFZ zur Früherkennung und Überwachung gefährdeter Gebiete zusätzliche Frequenzressourcen für Radarsysteme ausgewiesen.

Der NaFZ definiert, welche Frequenzen für welche Dienste verwendet werden. Für seine Aktualisierung ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zuständig.

Hier geht es zum nationalen Frequenzzuweisungsplan.

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